Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Underwater University c/o Montagner Engineering
Version Januar 2023

1. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die von Underwater University c/o Montagner Engineering im eigenen Namen angebotenen Leistungen. Darunter fallen insbesondere Leistungen des Tauchsportfachgeschäfts inkl. Online-Shop sowie der Tauchschule, wie insbesondere die Durchführung von Tauchkursen und Events.

Vermittelt Underwater University c/o Montagner Engineering Reisearrangements oder Dienstleistungen anderer Veranstalter, gelten ergänzend deren Vertrags- und Reisebedingungen.

 

2. Rückgaberecht/Beanstandungen

Underwater University c/o Montagner Engineering ist stets um höchste Qualität bemüht. Falsche oder beschädigte Ware kann innert 14 Arbeitstagen ab Verkauf mit Originalquittung zurückgegeben werden.

 

3. Lieferkonditionen

Die Lieferung der im Onlineshop von Underwater University c/o Montagner Engineering gekauften Artikel erfolgt via Paketdienst und nur innerhalb der Schweiz, Österreich, Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein. Die bestellten Artikel werden, sofern an Lager, bis spätestens am Folgetag der Bestellung dem Paketdienst übergeben, mit Ausnahme von Sonn- und allgemeinen Feiertagen. Sollte ein bestellter Artikel nicht an Lager sein, wird der Kunde unverzüglich über die Verfügbarkeit dessen informiert. Fehlende Artikel werden nachgeliefert oder deren Kaufpreis wird rückerstattet. Allfällige Kosten für den Versand werden bei Abschluss der Bestellung auf der Bestellübersichtsseite separat ausgewiesen.

 

4. Versicherungen

Der Teilnehmer ist durch Underwater University c/o Montagner Engineering nicht versichert und nimmt auf eigenes Risiko an Tauchkursen teil. Der Teilnehmer verpflichtet sich, selbständig für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es wird dringend geraten, eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen. Zusätzlich wird eine Mitgliedschaft beim Schweizer Unterwasser-Sport-Verband (www.susv.ch) empfohlen. Diese bietet einen weltweiten Schutz für Sporttaucher und ist eine optimale Ergänzung zu den schweizerischen Krankenversicherungen.

 

5. Haftung 

Underwater University c/o Montagner Engineering haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet Underwater University c/o Montagner Engineering ausschliesslich wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist diesfalls jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

6. Tauchfähigkeit

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Formulare wahrheitsgemäss auszufüllen und den Kursleiter jederzeit und sofort über Änderungen des Gesundheitszustandes, welche die Tauchfähigkeit beeinflussen, zu informieren.

Underwater University c/o Montagner Engineering behält sich vor, bei Bedenken Teilnehmer von Tauchkursen auszuschliessen.

 

7. Events

7.1. Anmeldung / Bestätigung

Die Anmeldung an einen Event kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen und ist verbindlich. Teilweise ist bei den Events die Teilnehmerzahl beschränkt. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage hin möglich, können jedoch nicht immer gewährleistet werden. Die Eventbestätigung erfolgt schriftlich. Erst durch die Eventbestätigung ist eine Teilnahme garantiert.

 

7.2. Preis /Zahlungskonditionen

Der gesamte Eventbetrag ist bis zur angegebenen Zahlungsfrist bar oder per Bankzahlung zu begleichen. Es sind ausschliesslich die im Detailprogramm und/oder Internet aufgeführten Leistungen im Eventpreis inbegriffen. Ist der Eventbetrag bei Eventbeginn noch geschuldet, behält sich Underwater University c/o Montagner Engineering vor, den Event nicht durchzuführen.

 

7.3. Kündigung durch den Teilnehmer oder Nichterscheinen

 

7.3.1. Rückzugsbedingungen 

Zieht der Auftraggeber den Auftrag zur Durchführung eines Events unabhängig vom Zeitpunkt zurück oder erscheint nicht am Event, erhebt Underwater University c/o Montagner Engineering eine Auftragsentschädigung gem. 7.3.2. In der Offerte wird der Auftraggeber auf die AGB hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden. Die Geltendmachung von Kosten für allfällig bereits getätigte Auslagen (Material etc.) bleibt zusätzlich vorbehalten

Underwater University c/o Montagner Engineering weist den Auftraggeber darauf hin, dass diese Kosten nicht durch die Versicherung gedeckt sind und in jedem Fall durch den Kunden zu bezahlen sind.

 

7.3.2 Aufwandsentschädigungen für Events

Bis 30 Tage vor Eventbeginn: 15% der Eventkosten

Bis 20 Tage vor Eventbeginn: 25% der Eventkosten

Bis 10 Tage vor Eventbeginn: 50% der Eventkosten

Bis 5 Tage vor Eventbeginn: 100% der Eventkosten

 

 

7.3.3. Kosten

Bei Annullation innert 5 Arbeitstagen vor der Durchführung des Events erhebt Underwater University c/o Montagner Engineering zwei Drittel der Kosten.

Muss der Auftraggeber einen laufenden Event unterbrechen, vollständig abbrechen oder erscheint er unbegründet nicht zum Event, werden die Kosten nicht rückerstattet. Gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses oder im Falle ernster Gründe wird nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht.

Bereits getätigte Auslagen werden trotzdem dem Auftraggeber weiterverrechnet.

 

 

7.4. Event-Absagen / Programmänderungen
durch Underwater University c/o Montagner Engineering

Underwater University c/o Montagner Engineering behält sich das Recht vor, unter anderen Umständen (z.B. höhere Gewalt etc.) einen Tauchkurs abzusagen.

Underwater University c/o Montagner Engineering führt den Event nach Möglichkeit programmgemäss durch, behält sich aber das Recht vor, das Programm, Leistungen etc. zu ändern, wenn dies aufgrund objektiver Umstände notwendig erscheint. Wird seitens Underwater University c/o Montagner Engineering der Event abgesagt oder kein Ersatzprogramm angeboten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Tauchkurskosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8 Tauchkurs

 

8.1. Anmeldung / Bestätigung

Die Anmeldung an einen Tauchkurs kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen und ist verbindlich. Teilweise ist bei den Kursen die Teilnehmerzahl beschränkt. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage hin möglich, können jedoch nicht immer gewährleistet werden. Die Kursbestätigung erfolgt schriftlich. Erst durch die Kursbestätigung ist eine Teilnahme garantiert.

 

8.2. Preis / Zahlungskonditionen

Der gesamte Kursbetrag ist bis zur angegebenen Zahlungsfrist bar oder per Bankzahlung zu begleichen. Es sind ausschliesslich die im Detailprogramm und/oder Internet aufgeführten Leistungen im Kurspreis inbegriffen. Ist das Kursgeld bei Kursbeginn noch geschuldet, behält sich Underwater University c/o Montagner Engineering vor, den Teilnehmer vom Tauchkurs auszuschliessen.

 

8.3. Kündigung durch den Teilnehmer oder Nichterscheinen

 

8.3.1. Rückzugsbedingungen 

Zieht der Teilnehmer seine Teilnahme am Tauchkurs unabhängig vom Zeitpunkt zurück oder nimmt er nicht am Kurs teil, erhebt Underwater University c/o Montagner Engineering eine Aufwandsentschädigung gemäss 8.3.2. In der Offerte wird der Teilnehmer auf die AGB hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden. Die Geltendmachung von Kosten für allfällig bereits getätigte Auslagen (Material etc.) bleibt zusätzlich vorbehalten

Underwater University c/o Montagner Engineering weist den Teilnehmer darauf hin, dass diese Kosten nicht durch die Versicherung gedeckt sind und in jedem Fall durch den Kunden zu bezahlen sind.

8.3.2. Aufwandsentschädigung

Bis 30 Tage vor Kursbeginn: Keine Kosten

Bis 20 Tage vor Kursbeginn: 10% der Kurskosten
Bis 10 Tage vor Kursbeginn: 25% der Kurskosten

Bis 5 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten

 

 

8.3.3. Kosten

Bei Annullation innert 5 Arbeitstagen vor Kursbeginn erhebt Underwater University c/o Montagner Engineering zusätzlich zur Einschreibegebühr zwei Drittel der Kosten des gesamten Tauchkurses.

Muss der Teilnehmer einen laufenden Tauchkurs unterbrechen, vollständig abbrechen oder erscheint er unbegründet nicht zum Tauchkurs, werden die Kosten nicht rückerstattet. Gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses oder im Falle ernster Gründe wird nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht.

 

8.4. Kursabsagen / Programmänderungen
durch Underwater University c/o Montagner Engineering

Underwater University c/o Montagner Engineering behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder anderen Umständen (z.B. höhere Gewalt etc.) einen Tauchkurs abzusagen.

Underwater University c/o Montagner Engineering führt den Tauchkurs nach Möglichkeit programmgemäss durch, behält sich aber das Recht vor, das Programm, Leistungen etc. zu ändern, wenn dies aufgrund objektiver Umstände notwendig erscheint. Wird seitens Underwater University c/o Montagner Engineering der Tauchkurs abgesagt oder kein Ersatzprogramm angeboten, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Tauchkurskosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

9. Tauchkurs / Event mit Übernachtung

 

9.1. Anmeldung / Bestätigung

Die von Underwater University c/o Montagner Engineering unterbreiteten Reisevorschläge sind bis zur definitiven Buchungsbestätigung unverbindlich, insbesondere bleiben Leistungs-, Preis- und Datumsanpassungen ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Underwater University c/o Montagner Engineering kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.

Mit Bezahlung der fälligen (Teil-)Beträge ist die Anmeldung definitiv. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Buchungskosten behält sich Underwater University c/o Montagner Engineering vor, nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist, die Reiseleistung zu verweigern und den Vertrag als annulliert zu betrachten. In diesem Falle werden die Einschreibegebühr und Kosten gemäss Ziffer 7.3.2, resp. 8.3.2 fällig.

 

9.2. Mindestteilnehmerzahl

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, steht es Underwater University c/o Montagner Engineering frei, die Reise zu annullieren oder mit einer kleineren Teilnehmerzahl durchzuführen. Dies kann zu Mehrkosten führen, welche mit den Teilnehmern abgesprochen werden.

 

9.3. Einreisebestimmungen

Underwater University c/o Montagner Engineering informiert die Teilnehmer über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.

 

9.4. Beanstandung

Entsprechen Leistungen nicht der vertraglichen Vereinbarung, hat dies der Teilnehmer so bald wie möglich der Reiseleitung zu melden und eine Nachfrist anzusetzen. Führt die Intervention zu keiner angemessenen Lösung, ist der Teilnehmer verpflichtet, von der Reiseleitung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung und den Inhalt festhält. Der Teilnehmer hat diese innert 30 Tagen nach dem vertraglichen Reiseende an Underwater University c/o Montagner Engineering zu schicken.

 

9.5. Haftung

Keine Haftung seitens Underwater University c/o Montagner Engineering wird übernommen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

  1. a)  auf Versäumnisse des Teilnehmers;
    b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind;
    c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, das Underwater University c/o Montagner Engineering nicht vorsehen oder abwenden konnte.

Für andere Schäden als Personenschäden ist die Haftung auf das Zweifache des Buchungsbetrages der Reise beschränkt.

 

9.6. Änderung / (Teil-)Annullation durch den Teilnehmer

 

9.6.1. Reiseabbruch

Ist der Teilnehmer daran gehindert, die Reise anzutreten oder sollte er die angetretene Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, wird ihm der bereits geleistete Vorschuss für das Reisearrangement durch Underwater University c/o Montagner Engineering nicht rückerstattet. Allfällige zusätzliche Kosten
(z. B. für die Rückreise) gehen zulasten des Teilnehmers. Underwater University c/o Montagner Engineering verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer Rückreiseversicherung.

 

9.6.2. Kosten

Für generelle Änderungen (Änderungen des Reisedatums etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- pro Person erhoben, maximal jedoch CHF 200.- pro Auftrag.

Bei Annullation der gebuchten Reise erhebt Underwater University c/o Montagner Engineering die Einschreibegebühr gemäss Offerte und kann zusätzlich bereits getätigte Auslagen in Rechnung stellen (siehe dazu Ziffer 7.3.1.).

Zusätzlich sind folgende Kosten geschuldet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt:      50%     des Buchungsbetrages
ab 29 Tagen vor Reiseantritt:    100%    des Buchungsbetrages

 

9.7. Annullierung / Programmänderungen
durch Underwater University c/o Montagner Engineering

Underwater University c/o Montagner Engineering ist berechtigt, die Reise zu annullieren, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände wie höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks, politische Umstände, Terror etc. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen. In diesem Falle wird der bezahlte Buchungsbetrag zurückerstattet.

Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. Underwater University c/o Montagner Engineering behält sich das Recht vor, insbesondere bei Vorliegen nicht voraussehbarer oder nicht abwendbarer Umstände das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen (z. B. Unterkunft, Reiseablauf etc.) anzupassen. Es wird dabei angestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

 

​​​​​​​9.8. Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung nach Vertragsschluss von mehr als 10% des ursprünglichen Buchungsbetrages, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Leistungen und Anzahlungen werden (ohne Versicherungs- und allfälliger Visa-Kosten) rückerstattet.

 

10. Foto- und Filmmaterial

Mit der Zustimmung dieser AGB gewährt der Teilnehmer Underwater University c/o Montagner Engineering das Recht, sämtliche entweder durch Underwater University c/o Montagner Engineering während der Kurse oder Reisen produzierten oder durch Teilnehmer auf sozialen Medien unter dem Hashtag #underwater.university, oder weitere durch Underwater University c/o Montagner Engineering beworbenen Hashtags, geteilten Film-, Foto- und Audioaufnahmen ohne weitere Rücksprache für eigene Zwecke zu nutzen.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Underwater University c/o Montagner Engineering AG ist Thal (SG). Es ist schweizerisches Recht anwendbar.